Delfi gegen Estland: Haftung für Nutzerkommentare auf Webportalen würde die Meinungsfreiheit beeinträchtigen

Nani Jansen und Alinda Vermeer berichten von der Arbeit der Initiative zur Rechtsverteidigung Medienschaffender. Alle Links in diesem Artikel führen, soweit nicht anders gekennzeichnet, zu englischsprachigen Webseiten.

Jeden Tag erscheinen auf Nachrichtenportalen tausende von Kommentaren. Eine aktuelle Studie des Weltverbands der Zeitungen und Nachrichtenmedien zeigt, dass von 104 Medien aus 63 Ländern lediglich sieben keine Leserkommentare zulassen. Auf Webseiten erfüllen die Kommentarfunktionen einen lebenswichtigen Zweck, indem sie Diskussionen über Themen von öffentlichem Interesse in Gang bringen. Kommentare machen aus Onlinemedien einen dynamischen, interaktiven Raum für Dialoge, anstatt bloß als Plattform zur Verbreitung von Nachrichten zu dienen. Als Grundstein der Internetkultur bewirken Kommentarfunktionen einen fundamentalen Unterschied zu herkömmlichen sowie zu anderen Onlinemedien. Dank dieser Möglichkeit ist der Informationsfluss in Onlinemedien keine Einbahnstraße. Beim Ausüben der Meinungsfreiheit kommt diesen Kommentaren eine Schlüsselfunktion zu.

"Duty Calls" by XKCD (CC BY-NC 2.5)

“Die Pflicht ruft” von XKCD (CC BY-NC 2.5)

Wegen der wichtigen Rolle, die Kommentare beim freien Austausch von Informationen spielen, hat die Initiative zur Rechtsverteidigung Medienschaffender (MLDI), gemeinsam mit 28 Herausgebern aus der ganzen Welt, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in der Sache Delfi gegen Estland interveniert. MLDI hat den Gerichtshof gebeten, den Grundsatz zu beachten, wonach Onlinemedien nicht dazu verpflichtet sein sollten, tausende von Kommentare zu beobachten, die jeden Tag von den Lesern  hinterlassen werden. Das Verfahren ist an die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs verwiesen worden, nachdem es im Oktober 2013 ein Urteil der 1.Kammer des Gerichts gab. Nach diesem Urteil ist das estnische Nachrichtenportal Delfi für verleumderische Kommentare seiner Nutzer verantwortlich, obwohl dessen Administratoren diese Kommentare unverzüglich gelöscht hatten, nachdem sie von dem beleidigenden Charakter der Meinungsäußerungen Kenntnis erhielten. Bei dieser Intervention haben wir die Bedeutung der Kommentarfunktion auf Webseiten unterstrichen und den Europäische Gerichtshof gebeten, rechtliche Regelungen in der EU sowie in den USA zu bedenken, die besagen, dass Medien nicht dazu verpflichtet sind, ihre Webseiten nach beleidigenden Kommentaren zu durchsuchen. Als Beispiel ist Kapitel 230 des US Communications Decency Act [de] angeführt worden. In den eingereichten Unterlagen sind auch Formen der Selbstregulierung durch die Medien dargestellt worden, wie derartige Kommentare zu moderieren sind. Wir haben den Gerichtshof gebeten, diese Erfolgsmethoden zu berücksichtigen. Das Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs wird nicht allein für Onlinemedien enorme Folgen haben, sondern ebenso für ein breites Spektrum anderer Webseiten und Blogs mit Kommentarfunktionen. Am 9. Juli findet in diesem Fall eine Anhörung statt. Das Gerichtsurteil wird noch vor Ablauf dieses Jahres erwartet. Hier kann die Intervention der Initiative zur Rechtsverteidigung Medienschaffender nachgelesen werden.

Nani Jansen ist Justiziarin und Alinda Vermeer ist Rechtsanwältin bei der Initiative zur Rechtsverteidigung Medienschaffender.

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