Gesetz 140: Lauschangriff auf den Libanon

Beirut. Photo by Varun Shiv Kapur via Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

Beirut. Foto von Varun Shiv Kapur über Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

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Im Libanon haben Regierungsvertreter ein Vorhaben durchgewinkt, nach dem Geheimdienste des Landes vollständigen und uneingeschränkten Zugang zu den Daten der elektronischen Kommunikation aller Libanesen haben. Letzten Monat hatte es Berichten nach dazu eine kurze und hitzige Debatte in der Kabinettsitzung gegeben. Diese Nachricht hat in den libanesischen Massenmedien bislang wenig Widerhall gefunden und die Maßnahmen waren allgemein bloß als eine weitere Folge der Spaltungen innerhalb der derzeitigen Regierung beschrieben worden. Bislang gab es nur wenig Diskussion über die Wirkung, die das Gesetz auf Nutzer haben könnte oder den Einwand, dass Privatsphäre ein Menschenrecht ist, das nicht einfach aufgegeben werden kann.

Im ersten Absatz garantiert das libanesische Gesetz zur Überwachung das Recht auf Privatsphäre beim Gebrauch aller elektronischer Kommunikationsmittel, verkabelt und kabellos, lokal und international.

In den letzten Jahren ist eine Mobilfunkabdeckung der dritten Generation (3G) im Libanon verfügbar geworden und Nachfragen der Regierung nach Kommunikationsdaten schließen jetzt auch Online-Kommunikation ein. Die Forderung der Regierung nach Daten, die Millionen libanesischer Einwohner betrifft, verstößt gegen das Gesetz 140. Richter Awny Ramadan, Leiter der Agentur für Rechenschaftspflicht, sagte öffentlich: ” Es ist [verboten], die Daten für die Telefonanrufe von vier Millionen Libanesen freizugeben, denn alle Libanesen können in ihrer Gesamtheit nicht Verdächtige sein.”

Da sich im Libanon das Rechtssystem allgemein am französischen System orientiert, wurde eine Delegation gebildet, die 2012 Frankreich besuchte, um von der Anwendung des Überwachungsgesetzes dort zu lernen. Ramadan erklärte: “Die Delegation, die Paris besuchte, wurde von Richter Chokry Sader geleitet und bestand aus mehreren Beamten und Technikern im Bereich der Kommunikation. Sie erfuhren, dass es in Frankreich den französischen Behörden nicht gestattet ist, alle Kommunikationsdaten an das Verteidigungsministerium weiterzugeben. Genau genommen stellte sich heraus, dass der libanesische Ansatz im Umgang mit Kommunikationsdaten keine (der französischen Regierung) vertraute Praktik darstellt.”

Die libanesische Regierung hat also die Grenzen ihrer eigenen Gesetzgebung und die der internationalen Gemeinschaft überschritten. Die Internationalen Prinzipien [en] zur Anwendung der Menschenrechte bezüglich der Überwachung von Kommunikation sprechen verschiedene Konzepte an, die in dieser Sache relevant sind. Dazu gehören Rechtsmäßigkeit (jede Beschränkung des Rechts auf Privatsphäre muss in einem Gesetz niedergeschrieben sein), Notwendigkeit (Behörden müssen die unbedingte Notwendigkeit von Kommunikationsdaten für eine Strafverfolgung beweisen können) und Zuständigkeit der gerichtlichen Instanz (Bestimmungen bezüglich Überwachung, einschließlich der Beantragung von Daten, muss von einer kompetenten, unparteiischen Instanz gegengelesen und bestätigt werden).

Die libanesische Regierung verletzt ihre eigenen Gesetze. Sie respektiert nicht die Rechte der Bürger auf Privatsphäre in punkto Kommunikation. Stattdessen behandelt sie sie alle als Verdächtige. Das folgt in keiner Weise diesen Prinzipien. Das derzeitige Regime und der libanesische Staat haben wieder und wieder gezeigt, dass die Bedürfnisse und die Rechte ihrer Bürger nicht oberste Priorität haben. Damit, dass die Privatsphäre der Bürger aufgegeben wird, unterhöhlt die Regierung die Sicherheit des gesamten Staats.

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