Miserabel bezahlte Praktika und Traineestellen: Schämt ihr euch nicht?

Bewerbungsunterlagen

Bewerbungsunterlagen, Foto von Anne Hemeda am 29. Mai 2014.

Unter welchen Umständen kann man von einem Praktikum als Ausbeutung sprechen? In Deutschland gibt es bislang keinen allgemeinen Mindestlohn und die Grenzen dessen, was zumutbar scheint, werden immer wieder überschritten.

“Schämt ihr euch nicht?” fragt ein Mitglied der Mailingliste der Sektion Internationale Beziehungen der Deutsche Vereinigung für Politische Wissenschaft (IB-Liste) in einem offenen Brief, als ein gemeinnütziges Unternehmen über die Liste nach einem Trainee sucht, der für die Arbeit als persönlicher Assistent des stellvertretenden Geschäftsführers in Vollzeit mit 900 Euro im Monat vergütet wird. Diese Frage löst augenblicklich eine lebhafte Debatte unter den über 12.000 Mitgliedern der Mailingliste aus.

Ausschreibungen von Traineestellen und Praktika, die überhaupt nicht oder nur sehr gering entlohnt werden, sind keine Seltenheit. Von Umzugskostenpauschalen oder Fahrtkostenerstattungen ist in der Regel ganz zu schweigen. Studierende sparen für ihre Praktika, weil nicht nur Kosten anfallen, sondern oft auch der Verdienstausfall ausgeglichen werden muss, da Nebenjobs während des Vollzeitpraktikums in der Regel unrealistisch sind.

Da stellt sich die Frage, welche Studierenden oder Graduierten sich eine solche Stelle überhaupt leisten können. Franz Schröder kommt in seinem offenen Brief zu dem Schluss:

Angenommen Euer Traineeship ist wirklich ein Karrieresprungbrett, dann würdet Ihr – wie so viele andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die unbezahlte Praktika etc. anbieten – die soziale Ungleichheit weiter stärken, weil Arbeiterkinder es sich nicht leisten können, für Euch zu arbeiten.

Viele nehmen unbezahlte Tätigkeiten dann in Kauf, wenn sie hoffen, dass sich die Referenz gut auf dem Lebenslauf macht und nach einer Durststrecke über mehrere unvergütete oder schlecht bezahlte Praktika hinweg, ein guter Job wartet. Das ist allerdings gerade dann zweifelhaft, wenn die zu verrichtenden Tätigkeiten administrativer Art sind und eine Aus- und Weiterbildung durch das Praktikum oder die Traineestelle nicht zu erwarten ist.

Erst im März war einer Praktikantin durch ein Arbeitsgericht Recht gegeben worden, die ihren Arbeitgeber auf den entgangenen Lohn verklagt hatte, berichtete Spiegel Online. Der Vertrag sei sittenwidrig gewesen, da der Arbeitgeber eine reguläre Arbeitsleistung verlangt habe, um Arbeitskosten zu sparen und das Praktikum keinen Ausbildungszweck verfolgt habe.

Dudendefinition

Definition von Praktikum des Duden, Foto von Anne Hemeda am 29. Mai 2014.

Paradox erscheint zudem, dass gerade im gemeinnützigen Bereich Standards gegenüber den eigenen Mitarbeitenden nicht eingehalten werden. 2012 verschickte der Hochschulabsolvent Mario Schenk für eine Stelle, die ihn interessierte, eine Nicht-Bewerbung und teilte sie über die Mailingliste Reflect-Info. Er schrieb: “Ich kann mir die von Ihnen ausgeschriebene Stelle einfach nicht leisten.” Es sei unverständlich, dass eine Organisation, deren “oberste Prämisse der Einsatz für Gerechtigkeit” sei, ihren “Anliegen und Ihren Zielsetzungen” durch diese Art von Entlohnung “auf das Gröbste” widerspreche. Nicht-Bewerbungen verschickte im Frühjahr 2004 auch das Projekt Absageagentur, um damit “unzumutbarer Lohnarbeit eine Absage zu erteilen”.

Als sich über die IB-Liste immer mehr Interessierte melden, wird ein Textdokument hochgeladen, über das engagierte Freiwillige in Zusammenarbeit Ideen für eine Kampagne sammeln. Ein Verteiler für die über hundert Interessierten wird eingerichtet, eine Yahoogruppe, eine Facebookgruppe und schließlich die “Hall of Shame der unverschämtesten Stellenangebote“.

Während die Kampagne weiter geplant wird, hat der offene Brief von Franz Schröder für das schon so oft diskutierte Thema neu sensibilisiert. Als über eine weitere Mailingliste ein Institut ein Praktikum für eine Aufwandsentschädigung von 100 Euro im Monat anbietet, gibt es prompt Nachfragen, ob es sich dabei um einen Schreibfehler handle. Und tatsächlich: Das Institut zieht die Ausschreibung zurück, veröffentlicht eine Stellungnahme und verschickt eine modifizierte Praktikumsbeschreibung.

Abzuwarten bleibt, welche Auswirkungen der Mindestlohn haben wird, den das Bundeskabinett Anfang April beschlossen hat und der für Praktika Geltung finden soll, die keine Pflichtpraktika sind und länger als sechs Wochen dauern.

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