Zone9-Blogger aus Äthiopien nach 15 Monaten hinter Gittern wieder vor Gericht

Police lead Natnael Feleke (center right) and fellow blogger Atnaf Berahane (center left) to court. Photo courtesy of Trial Tracker Blog.

Die Polizei führt Natnael Feleke (in der Mitte rechts) und seinen Bloggerkollegen Atnaf Berahane (in der Mitte links) zum Gericht. Bild mit freundlicher Genehmigung vom Trial Tracker Blog.

Fünf Mitglieder des äthiopischen Bloggerkollektivs Zone9 rechnen damit, am Mittwoch, dem 19. August ihr Schicksal zu erfahren. Dann wird ein Gremium von drei Richtern im Obersten Gericht Lideta von Addis Ababa tagen, um darüber zu entscheiden, ob die Angeklagten freigelassen werden oder ihr Gerichtsprozess in eine weitere Runde geht.

Während damit das stümperhafte und über bislang 15 Monaten geführte Verfahren nur wenige Tage vor der Sommerpause des Obersten Bundesgerichtshofs in eine kritische Phase geht, fassen wir in diesem Beitrag den Fall kurz zusammen, einschließlich der Vorgehensweisen und des möglichen Ausgangs dessen, was sich anfühlt wie ein niemals endender Gerichtsprozess.

Der Fall gegen die Zone9

Die Blogger(innen) von Zone9 berichteten über soziale und politische Themen in Äthiopien und setzten sich für Menschenrechte und die Rechenschaftspflicht der Regierung ein. Sie sind bekannt für ihre kritische Haltung gegenüber der Politik und der Vorgehensweisen der Regierung und wurden vielfach bedroht, bevor sie im April 2014 inhaftiert wurden – auf der Grundlage informeller Anschuldigungen, soziale Unruhe über Mittel des Internets angestachelt zu haben. Nachdem sie viele Wochen in Untersuchungshaft in Maekalawi verbracht hatten, einem Gefängnis in Addis Ababa, das für seine rauen Bedingungen bekannt ist, wurden sie nach der Antiterrorgesetzgebung des Landes angeklagt.

Sie stehen jetzt unter Anklage wegen Taten mit Bezug zu Terrorismus und Verrat. Die Anklage bezieht sich dabei auf das Verwenden von Verschlüsselungstechnologien für ihre Kommunikation online und beim Bloggen. Die 21 Seiten lange Anklageschrift benennt die Gesetze, von denen das Regime behauptet, die Blogger(innen) hätten sie seit Mai 2012 verletzt. In diesem Global Voices-Beitrag auf Deutsch und diesem englischsprachigen Blog sind mehr Informationen nachzulesen.

Fünf der neun Gruppenmitglieder, die ursprünglich inhaftiert worden waren (einer von ihnen wird in Abwesenheit verurteilt), wurden am 8. und 9. Juli 2015 freigelassen, einige wenige Wochen bevor Barack Obama dem Land einen historischen Besuch abstattete. Die Behörden ließen alle Anklagepunkte gegen die fünf fallen, ohne dass es dafür eine formale Erklärung gab. Bezüglich der Vorwürfe, die den vier Zone9-Bloggern gemacht werden, die weiterhin im Gefängnis sitzen, gab es keine Änderungen.

Kritiker(innen) nehmen an, dass die Freilassung einiger der Zone9-Autor(inn)en ein Versuch der Regierung war, vor dem bevorstehenden Besuch Obamas die wachsende Kritik über die haarsträubende Lage der Menschenrechte in Äthiopien abzufedern.

zone9_info_de

Zeitleiste des Falls der Zone9 von Endalk Chala. Übersetzung von Anne Hemeda.

33-malige Vertagung des Prozesses

Das Verfahren der Zone9-Blogger(innen) wurde 33 Mal unterbrochen. Die Richter haben den Fall ständig vertagt und haben für die Aufschübe eine bunte Palette von Gründen akzeptiert, die von banalen bis zu bizarren Rechtfertigungen reichten. In einer Anhörung vor wenigen  Tagen ersuchte die Staatsanwaltschaft eine Vertagung des Falls, da es “zu wenig Zeit” gegeben habe, sich den Fall noch einmal anzuschauen. Die Richter gestatteten das als einen berechtigten Grund, obwohl die Blogger(innen) seit über einem Jahr in Haft sind.

Viele Male wurde das Verfahren in dem Moment vertagt, in dem die Angeklagten den Gerichtssaal betraten. Es kam auch vor, dass die Angeklagten nicht einmal die Gelegenheit hatten, mitzuhören, was ihre Rechtsanwälte im Gerichtssaal sagten.

Als die Regierung sich plötzlich dazu entschloss, die Anklage gegen fünf der Autor(innen) fallenzulassen und sie gehen konnten, waren die Richter darüber nicht informiert. Die Regierungsvertreter(innen) bestanden darauf, dass die fünf Autor(innen) auf Grundlage des Gesetzes des Landes freigelassen werden und sie bestanden auch darauf, dass die, die nicht frei kamen, nur minimal in das Verbechen, das ihnen vorgeworfen wurde, involviert gewesen seien. Diese plötzliche Kehrtwende hinterließ Beobachter(innen) aber mit mehr Fragen als Antworten. Warum entließ die Regierung nur fünf Personen und hielt die anderen in Haft, wo sie doch ursprünglich alle desselben Verbechens beschuldigt worden waren? Wird die Freilassung einiger Blogger(innen) eine Wirkung auf den Prozessverlauf der anderen haben?

Was vielleicht jetzt geschehen wird

Ein faires Verfahren ist nach dem äthiopischen Rechtssystem nahezu unmöglich. Es wird allgemein beschrieben als ein Apparat der Regierung, der dazu dient, abweichende Meinungen zu kontrollieren. Auch wenn die Freilassung von fünf der Angeklagten im Juli kurzen Optimismus hervorrief, sind am Mittwoch doch verschiedene Ausgänge denkbar. Dazu gehören ein Schuldspruch, weitere Runden langwieriger Verzögerungen des Prozesses oder vielleicht sogar ein Freispruch.

Nach der Entlassung einiger Autor(inn)en im Juli, rechtfertigten Regierungsbeauftragte ihre Entscheidung, die anderen Blogger in Haft zu lassen und veröffentlichten eine Reihe von Stellungnahmen, in denen eine Vielzahl brüchiger Argumente hervorgebracht wurden. Diese Stellungnahmen könnten einen ersten Eindruck davon schaffen, wie sich das Verfahren ab Mittwoch möglicherweise entwickeln könnte, und zwar nicht nur hinsichtlich unmittelbarer Beschlüsse der Richter – Schuld- oder Freisprüche – sondern auch hinsichtlich dessen, wie genau die Regierung eine Freilassung der Blogger planen könnte.

In einem Interview nach dem Besuch Obamas, das in dem einzigen TV-Netzwerk des Landes ausgestrahlt wurde, fragt der erfahrene Journalist Tefera Gedamu den Kommunikationsminister Redwan Hussein: “Warum haben sie nicht einige von ihnen als Zeichen des guten Willens entlassen… war das nicht möglich? Ich weiß, Sie werden sagen, dass es einen ordnungsgemäßen Prozessverlauf gibt…”

Redwan antwortete, die Regierung werde dann begnadigen und auf Bewährung entlassen, wenn es dafür einen Anlass gäbe. Er verteidigte auch die Freilassung einiger der Blogger(innen) und bekräftigte damit noch einmal seinen Hinweis darauf, dass die übrigen Blogger nicht entlassen werden würden, ihr Fall nicht fallengelassen werde und auch über den Köpfen der bereits Entlassenen immer die Bedrohung hinge, dass sie erneut ins Gefängnis müssen. Er fuhr fort:

The level of their offense must be weighed… those which have a milder offense as compared to others, though each and every one of them could be convicted… if they behave and if their release outweighs the public interest …that serves the public interest rather than them staying behind bars, then they will be released.

Der Schweregrad der Straftat muss abgewogen werden… diejenigen, denen ein weniger schweres Vergehen vorgeworfen wird im Vergleich mit anderen, auch wenn jeder von ihnen verurteilt werden sollte… wenn sie sich benehmen und wenn ihre Freilassung schwerer wiegt als öffentliche Interessen… wenn es dem öffentlichen Interesse eher dient, als dass sie hinter Gittern bleiben, dann werden sie entlassen.

Der Außenminister Äthiopiens Tedros Adhanom äußerte sich sehr ähnlich wie Redwan, als er vom Nachrichtenmagazin VOA Amharic befragt wurde.

Diese Äußerung lassen vermuten, dass sich der Oberste Gerichtshof an den Verurteilungen, die diese Regierungsbeauftragen in der Öffentlichkeit bereits geäußert haben, halten wird. Sie können aber auch so verstanden werden, dass die Regierung plant, die Blogger nach ihrer Verurteilung zu begnadigen. Unabhängig vom Ausgang wird aber eine große Bandbreite von Online-Stimmen solange #FreeZone9Bloggers rufen, bis sie alle frei kommen.

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