Laut [1] [fa] iranischen Medien kann das Verlinken zu gefilterten sozialen Netzwerken wie Facebook und Google+ unter dem “Gesetz zu Computerstraftaten” als Vergehen angesehen werden. Mehr über das “Gesetz zu Computerstraftaten” [en] hier [2].
Verlinken zu Facebook ist Straftat im Iran
· Geschrieben von Farid Übersetzt von Stefanie Barschdorf
Kategorien: Nahost & Nordafrika, Iran, Bürgermedien, Meinungsfreiheit, Politik, Regierung